Gebäudeversicherung
Für wen ist die Betriebsgebäudeversicherung?
Wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind und für Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.
Was ist versichert?
Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.
Welche Gefahren sind versicherbar?
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion).
- Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren).
- Sturm/Hagel.
Zusätzlich versicherbar sind
- Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch,
Schneedruck, Rückstau.
- All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren).
Wo gilt diese Versicherung?
Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag genannten Gebäude des Betriebes.
Was ist u.a. nicht versichert?
Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten
Gefahren. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
- Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.).
Allgemeine Ausschlüsse
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
- Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie.
In der Feuerversicherung
- Nutzwärmeschäden.
- Sengschäden.
In der Leitungswasserversicherung
- Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser.
- Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren.
In der Sturmversicherung
- Schäden durch Sturmflut.
- Schäden durch Lawinen.
- Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen.
In der Elementarschadenversicherung
- Schäden durch Sturmflut.
Wie wird die Versicherungssumme festgelegt?
Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des Gebäudes. Dieser kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachtens oder durch Übernahme der Versicherungssumme eines Monopolvertrages bestimmt werden.
Mit welcher Entschädigung kann ich im Schadenfall rechnen?
- Wiederherstellung von versicherten Gebäuden – Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden.
- Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen. Auch die Entsorgung von Gebäudeteilen, die z.B. nach einem Brand als
Sondermüll gelten, ist versichert.
- Mietausfallschaden – soweit vereinbart – Ersatz der ausbleibenden Mieteinnahmen nach einem versicherten Schaden (Brand, Leitungswasser...)