Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen.
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§ 823 BGB).
Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mit versicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.
Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Im Familientarif besteht grundsätzlich Deckung für:
- Versicherungsnehmer
- Ehegatte
- Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
- Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden, maximal jedoch bis zu einem bestimmten Alter.
- Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit.
Oftmals erstreckt sich der versicherte Personenkreis auch auf:
- Volljährige unverheiratete Kinder in häuslicher Gemeinschaft
- Eltern / Großeltern in häuslicher Gemeinschaft
- vorübergehend in den Haushalt eingegliederte Personen (z.B. Au-pairs)
- Vorsatz
- Geldstrafen und Bußgelder
Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
- Schäden durch deliktunfähige Personen
- Gefälligkeitsschäden
- Mietsachschäden an beweglichen Sachen
- Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Neuwertentschädigung
- Fotovoltaikanlagen inkl. der Einspeisung
- Verlust von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln
- Gebrauch bestimmter Luft- und Wasserfahrzeuge
- Selbständige gewerbliche Nebentätigkeiten
Tierhalterhaftpflichtversicherung:
Besitzer von Pferden, Eseln, Hunden und anderen Haustieren sind grundsätzlich für die Schäden, die diese Tiere verursachen, verantwortlich. Gerade weil Tiere unberechenbar sind, sollten Sie sich vor Schadenersatzansprüchen mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung schützen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:
Der Besitz von Immobilien und/oder Grundstücken verpflichtet den Eigentümer dazu, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht).
Da dies – gerade bei vermieteten Objekten – nicht immer ohne Probleme möglich ist, empfiehlt es sich, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Das Risiko der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht könnte unter Umständen in der Privathaftpflicht enthalten sein. Reicht jedoch dieser Schutz nicht aus, muss das Risiko über eine eigenständige Versicherung abgedeckt werden.
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:
Die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen – insbesondere von Heizöl – ist eine riskante Angelegenheit.
Die Schadenhöhe kann gewaltige Dimensionen erreichen, selbst wenn nur wenige Liter Öl das Grundwasser verschmutzen - Kosten, die über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gedeckt sind.
Das Risiko der Gewässerschadenhaftpflicht könnte unter Umständen in der Privathaftpflicht enthalten sein. Das hängt vom jeweiligen Tarifwerk ab.
Bauherrenhaftpflichtversicherung:
Wer an-, um-, oder neu baut, haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und die sich hieraus ergebenden Schäden. Ungesicherte Schächte, herumliegendes Baumaterial usw. lassen das Schadenpotential rasch ansteigen. Dieser erhöhten Gefahr trägt die Bauherrenhaftpflichtversicherung Rechnung. Auch hier könnte das Risiko der Bauherrenhaftpflicht unter gewissen Umständen in der Privathaftpflicht enthalten sein. Reicht jedoch dieser Schutz nicht aus, muss das Risiko über eine eigenständige Versicherung gedeckt werden.