
Private Krankenversicherung
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden immer höher, Zuzahlungen belasten die Versicherten zusätzlich. So können für Medikamente, Hilfsmittel oder Zahnersatz schnell zusätzliche Kosten entstehen, mit denen man gar nicht gerechnet hat.
Darüber hinaus kann die gesetzliche Krankenversicherung für Sie und Ihre Familie nur eine Grundversorgung bieten.
Mehr dazu erfahren Sie in den untenstehenden FAQ's.
FAQ - häufig gestellte Fragen
Ob eine private Krankenversicherung (PKV) für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Sie bietet einige Vorteile, bringt aber auch langfristige Verpflichtungen und mögliche Nachteile mit sich.
mögliche Vorteile
Individuell wählbarer Leistungsumfang: Sie können einen Tarif auswählen, der Leistungen bietet, die über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hinausgehen, beispielsweise Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus oder höhere Erstattungen für Zahnbehandlungen.
Möglicherweise schnellere Facharzttermine: In einigen Praxen erhalten Privatversicherte häufig schneller einen Termin.
Beitrag unabhängig vom Einkommen: Ihre Beiträge richten sich in erster Linie nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. Für Personen mit höherem Einkommen kann die PKV zunächst günstiger sein als die GKV.
Beitragsrückerstattung: Einige Versicherer gewähren eine Rückerstattung, wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch nehmen bzw. keine Rechnungen einreichen.
Vertraglich garantierte Leistungen: Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus Ihrem Tarif und können nicht einseitig durch gesetzliche Änderungen reduziert werden.
mögliche Nachteile
Beitragsanpassungen im Alter: Trotz der Bildung von Altersrückstellungen können die Beiträge im Laufe der Zeit steigen.
Separate Absicherung von Familienangehörigen: Ehepartner und Kinder benötigen in der Regel eine eigene Krankenversicherung. Eine beitragsfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt es meist nicht.
Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss: Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung des Antrags führen.
Erschwerte Rückkehr in die GKV: Ein späterer Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kann unter Umständen schwierig sein.
Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige (z.B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern.
Der Wechsel für Arbeitnehmer ist nach erstmaligem Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze möglich.
- Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen möglich
- Jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag
- Beitragszahlungspflicht, auch bei längerer Krankheit über 6 Wochen
- Wechsel der Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich, z.B. Vorerkrankungen
- Keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
- Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren möglich
- keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
- drei- bzw. achtmonatige Wartezeit, wenn z.B. keine Vorversicherung vorliegt und keine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde
- keine Übernahem der Auslandsrücktransportkosten, je nach Tarif
- Rechnungen müssen in einem bestimmten Rahmen vorbezahlt werden
- Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht durchgeführt
Personen die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, bleiben krankenversicherungsfrei, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren.
Wer allerdings keine Krankenversicherung hat und der gesetzlichen Krankenversicherung zuordenbar ist oder zuletzt in der GKV versichert war, muss wieder aufgenommen werden. Aber er muss damit rechnen, dass die Krankenkasse Beiträge rückwirkend zum April 2007 von ihm verlangt, da ab dieser Zeit die Versicherungspflicht in der GKV begonnen hat.
Für Arbeitnehmer ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn ihr Bruttoverdienst unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt.
Für wen die PKV besonders interessant sein kann
- Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze.
- Selbstständige und Freiberufler.
Beamte, die zusätzlich von der Beihilfe ihres Dienstherrn profitieren.
Für wen die GKV häufig die bessere Wahl sein kann
- Familien mit mehreren Kindern oder einem nicht bzw. gering verdienenden Ehepartner.
- Personen mit geringerem oder stark schwankendem Einkommen.
- Menschen, die einkommensabhängige und planbare Beiträge bevorzugen.
Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung sollte stets auf Grundlage Ihrer persönlichen, familiären und finanziellen Situation getroffen werden. Eine individuelle Beratung und ein sorgfältiger Vergleich der Tarife sind dabei empfehlenswert.
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung bietet viele Vorteile. Gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.
Ambulante Zusatzversicherung:
Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung teilweise oder gar nicht erstattet werden.
Folgendes ist u.a. versicherbar:
Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel
Welche zusätzlichen Absicherungen sind zu empfehlen?
Pflegezusatzversicherung
Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen z. B. für die Unterbringung im Pflegeheim nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.
Auslandsreisekrankenversicherung
Außerdem ist für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Ausland reisen, eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.