Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die einzige Möglichkeit, Ihr bisheriges Einkommen abzusichern, wenn Sie Ihren Beruf, so wie Sie ihn derzeit ausüben, aufgrund Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können. Auch wenn dies nur vorübergehend der Fall ist (mind. voraussichtlich 6 Monate), leistet ein solcher Vertrag.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Königsweg der Arbeitskraftabsicherung aber auch ein preisintensiver Weg. Durch die sehr weitgefasste Absicherung und die vielen Leistungsauslöser ist man sehr streng bei der Gesundheitsprüfung, so dass auch dadurch die BU uninteressanter für Sie oder gar unmöglich werden kann.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung spielt das Berufsbild keine Rolle. Es ist lediglich von Interesse, ob und in welchem Ausmaß Sie noch irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Es wird also alles sehr viel allgemeingültiger betrachtet – entsprechend preiswerter ist solcher Schutz natürlich auch.
Bei verschiedenen Krankheitsbildern wären Berufsunfähigkeitsrentenbezieher auch in den Genuss einer Erwerbsunfähigkeitsrente gekommen. Chronische Schmerzpatienten, psychische Probleme oder Schlaganfälle seien hier nur als Beispiele genannt. Für viele körperlich Tätige kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung der vielleicht sinnvollere Weg sein, da auch für den Fall einer Berufsunfähigkeit mit einer starken körperlichen Schädigung gerechnet werden kann. Ob man mit dieser dann einer anderen Arbeit nachgehen kann, ist unwahrscheinlich. Ungleich preiswerter, wie der Erwerbsunfähigkeitsversicherungsschutz ist, kann dann evtl. auch eine Rentenhöhe gewählt werden, von der man auch wirklich leben kann.
Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung geht noch einen Schritt weiter. Hier wird eine Leistung erst dann fällig, wenn ein Kunde bestimmte Fähigkeiten verliert, die er im täglichen Leben benötigt. Der Katalog der versicherten Fähigkeiten ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Fähigkeiten wie Sprechen oder Sehen zählen beispielsweise immer dazu, damit Sie eine ungefähre Vorstellung vom Gegenstand dieses Schutzes bekommen. Es sind also ganz konkrete Dinge aus dem Alltag, die man sich gut vorstellen kann, deren Verlust die Leistung auslöst.
Selbst wenn man sich nicht vorstellen kann, seinem Beruf nicht mehr nachgehen zu können, weil man etwa im Rollstuhl sitzt, kann man sich doch vorstellen, welche finanzielle Belastung daraus resultieren kann. Für manche Berufsgruppen (z. B. Musiker) kann die Grundfähigkeitsversicherung eine sehr gute Wahl sein, da eine andere, das laufende Einkommen ersetzende Absicherung, kaum
darstellbar ist. Aber auch wer eher mit dem Schutz für den „Worst Case“ liebäugelt, ist mit der Grundfähigkeitsabsicherung sicher gut bedient.
Funktionelle Invaliditätsabsicherung
Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung stellt eine weitere Alternativlösung zur Arbeitskraftabsicherung dar. Dem Wesen nach steht Sie der Grundfähigkeitsversicherung recht nah, denn auch hier wird die vereinbarte Monatsrente durch konkrete Ereignisse ausgelöst. Der Verlust bestimmter Grundfähigkeiten kann sogar zu den Auslösern zählen.
Ganz pauschal leistet die Funktionelle Invaliditätsabsicherung in diesen Fällen:
- Unfall mit bleibender Invalidität als Folge
- Verlust von Grundfähigkeiten
- Organschäden
- schwere Erkrankungen
- Eintritt des Pflegefalls
Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung richtet sich eher an den Kunden, der zu einem überschaubaren Beitrag in vielen Bereichen zumindest ein wenig Schutz sucht bzw. in Übergangszeiten nach Lösungen sucht.
Schwere Krankheiten
Verträge, mit denen man für den Eintritt einer schweren Krankheit vorsorgen kann, sind noch verhältnismäßig jung am Markt. In angelsächsischen Ländern sind diese bereits seit den 1980er-Jahren erhältlich. Wie der Name schon vermuten lässt, wird die versicherte Leistung dann fällig, wenn eine versicherte schwere Krankheit diagnostiziert wird. Auch hier unterscheiden sich die Kataloge von Versicherer zu Versicherer sehr.
Anders als in den anderen Vorsorgeformen, die wir hier vorstellten, können Sie hier keine laufende Rente absichern. Die Leistung eines solchen Vertrags besteht in einer einmaligen Kapitalzahlung. Diese Produktart sollte vor allem dann ergänzend gewählt werden, wenn Sie konkrete Probleme lösen möchten, falls Sie krank werden. Ein klassisches Beispiel wäre die Immobilienfinanzierung, die Sie nach einem Herzinfarkt ablösen können, womit Ihre Familie schlagartig eine große Sorge weniger hat. Auch zur Finanzierung von Übergangszeiten bis man wieder fit ist, kann so ein Vertrag eine gute Lösung sein. Wer aber für 30 Jahre oder mehr das Einkommen darüber abgesichert haben möchte, wird feststellen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht der preisintensivste Schutz ist, den man beantragen kann.
Als Beimischung in den eigenen Vorsorge-Mix ist so ein Vertrag aber nicht uninteressant.