TBS Gera Versicherungs­makler GmbH & Co. KG - Glasversicherung

Gewerbliche Glas­versicherung

Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren-Versicherung“. D.h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert.

Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.


Mehr dazu erfahren Sie in den untenstehenden FAQ's.

FAQ - häufig gestellte Fragen

Sinnvoll für Betriebe, deren Gebäude mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet sind.

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