
Private Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung hilft Ihnen, Ihr Zuhause und Ihren Besitz vor unerwarteten Kosten zu schützen.
Mehr dazu erfahren Sie in den untenstehenden FAQ's.
FAQ - häufig gestellte Fragen
Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder auch Einbruchdiebstahl nicht vollkommen vermeidbar.
Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung, Kleidung und alltäglichen Gebrauchsgegenständen, können auch noch Kosten für eine Unterbringung im Hotel auf Sie zukommen.
Die Standarddeckung umfasst:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
- Leitungswasser
- Sturm / Hagel
Folgende Erweiterungen sind möglich:
- Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
- Glasbruch
- Fahrraddiebstahl
Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert.
Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
- Vorsatz
- Krieg
- Kernenergie
Die Versicherung gilt für den im Versicherungsschein genannten Versicherungsort; mit Einschränkung auch andernorts (Außenversicherung).
Die Versicherungssumme ist grundsätzlich vom Versicherungsnehmer zu bestimmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einem „normalen Haushalt“ kann als grober Richtwert von ca. 650 € pro Quadratmeter ausgegangen werden. Wird eine Versicherungssumme mit dieser Quadratmeterpauschale ermittelt, verzichtet der Hausratversicherer in der Regel auf Leistungskürzungen aufgrund einer eventuellen Unterversicherung.
Wünscht man keine pauschal ermittelte Versicherungssumme, kann auch eine kundenseitig ermittelte Summe versichert werden. Der zeitliche bzw. finanzielle Aufwand einer solchen Wertermittlung ist vom Kunden zu tragen; ebenso das Risiko der Unterversicherung.
Zur Bestimmung des zu versichernden Wertes kann ein Kunde auch einen Gutachter beauftragen. Gerade bei höherwertigem Hausrat mit Kunstgegenständen, Antiquitäten o. ä. kann dies eine empfehlenswerte Lösung darstellen.
Einige Anbieter bieten auch „Wohnflächentarife“ an, bei denen ausschließlich auf Basis der Wohnfläche tarifiert wird.
Je nach Versicherer bieten diese Tarife eine unbegrenzte Versicherungssumme oder eine pauschale Maximalentschädigung.
- Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Neuwert erstattet.
- Bei beschädigten Sachen erfolgt die Erstattung der notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung.
- Entstandene Kosten, wie z.B. Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, werden separat und teilweise über die normale Versicherungssumme hinaus ersetzt.
- Je nach vereinbartem Deckungsumfang der Hausratversicherung werden auch Überspannungsschäden durch Blitz, Schäden durch auslaufende Aquarien und Wasserbetten, Fahrraddiebstahlschäden usw. ersetzt.
Glasversicherung
Hierüber sind Bruchschäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen abgesichert (auch z. B. ein Glaskochfeld). Bei den Ursachen des Schadens gibt es nahezu keine Einschränkungen.
Speziell für Mieter empfehlenswert, da Glasschäden an der gemieteten Immobilie nicht über die Mietsachschäden im Rahmen einer Privathaftpflicht erstattet werden.
Kunst-/Sammlungsversicherung
Besondere Dinge benötigen besonderen Versicherungsschutz. Kunstgegenstände und Sammlungen (auch z. B. eine Schallplatten-oder Puppensammlung) können über eine umfangreiche „All-Risk-Deckung“ abgesichert werden. Versichert sind u. a. auch die Kosten für Restauration oder nötige Reisen zur Wiederbeschaffung abhandengekommener Kunst- bzw. Sammlungsgegenstände.
Instrumentenversicherung
Schon bei reinen Hobbymusikern sammeln sich mit Instrumenten und Zubehör (z. B. Verstärker, Mischpult, etc.) schnell hohe Werte an. Eine Instrumentenversicherung deckt nahezu alle Gefahren ab – auch z. B. auf Reisen. Auch beim Verleihen versicherter Sachen wird der Schutz nicht eingeschränkt.