Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen
sind:
- Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.).
Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
- Vorsatz.
- Grobe Fahrlässigkeit – Leistungskürzung.
- Krieg.
- Kernenergie.
- Sengschäden, Überspannungsschäden (in der Feuerversicherung).
- Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen (in der Einbruchdiebstahl-versicherung).
- Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage (in der Leitungswasserversicherung).
- Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen (in der Sturmversicherung).
- Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck (in der Elementar-schadenversicherung).