Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Ihr Anstellungsvertrag fällt nicht unter das Arbeitsrecht, weshalb ein normaler, privater Arbeits-Rechtsschutz nicht für entstehende Kosten aufkommt. Auch werden solche Verfahren nicht vor Arbeits- sondern vor Zivilgerichten geführt, was in der Regel deutlich höhere Streitwerte und damit Kosten mit sich bringt.
(Spezial) Straf-Rechtsschutz
Ein Unternehmen kann nicht strafrechtlich verfolgt werden. Als Entscheider und Lenker eines Unternehmens obliegt es Ihnen z.B. für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und anderer Gesetze zu sorgen. Kommt es zu Unregelmäßigkeiten stehen Sie persönlich daher im Regelfall immer mit im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Ein solcher Rechtsschutzvertrag kommt auch für die Verteidigungskosten beim Vorwurf einer Vorsatztat auf (im Gegensatz zum „normalen“ Privat-Rechtsschutz, der hier nicht mehr greifen würde).
Vermögensschaden-Rechtsschutz
Unternehmenslenker haften im Normalfall persönlich für Schäden, die Sie durch Fehlentscheidungen oder Unterlassen dem Unternehmen zufügen, für das sie tätig sind. Der Vermögensschaden-
Rechtsschutz übernimmt die Kosten, um sich gegen diese Schadenersatzforderungen zu wehren - egal, ob Sie kein Verschulden bei sich sehen oder lediglich bei der Schadenshöhe andere Ansichten vertreten.