Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Hausverwalter
Mit zunehmender Anzahl an Liegenschaften steigt auch die Komplexität des Aufgabenbereichs eines Hausverwalters. Da kann es durchaus passieren, dass sich unbemerkt Fehler in die Miet- oder Nebenkostenabrechnungen einschleichen. Ist der Fehler noch so klein, kann er dennoch schwerwiegende Folgen für alle Beteiligten und das weitere Verfahren haben. Um sich gegen die Folgen eventueller Fehler abzusichern, ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll.
Mit dem bereits zum 01.08.2018 in Kraft getretenen Gesetz zur Berufszulassungsregelung für Wohnimmobilienverwalter (§ 34 c Abs. 1 S. 1 Nr.4 GewO) ist eine neue Erlaubnispflicht entstanden.
Neben den Voraussetzungen - wie Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse - ist das Bestehen einer geeigneten Berufshaftpflichtversicherung zwingend notwendig.
Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000,- EUR pro Schadensfall und 1.000.000,- EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres.
Die Ausübung einer Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter ohne die erforderliche Erlaubnis stellt nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe j GewO eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zur Höhe von 5.000,00 EUR geahndet werden kann.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Verwaltungsbeirat
Auch die Aufgaben des Verwaltungsbeirates beinhalten gewisse Risiken. Besonders verstrittene WEG´s muss der Verwaltungsbeirat des Öfteren sein Wissen über eine ordnungsgemäße Verwaltung sowie das Wohnungseigentümergesetz unter Beweis stellen. Und dies ehrenamtlich.
Um sich gegen die Folgen eventueller Fehler abzusichern, ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Verwaltungsbeirat sinnvoll.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die vermietete Wohn- und Gewerbeeinheiten
Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gilt für die vermieteten, eigen genutzten Wohn- und Gewerbeeinheiten. Als mitversichert gelten die zu den versicherten Wohn- und Gewerbeeinheiten und in einem Mietvertrag mit aufgeführten Garagen oder Kfz-Abstellplätze. Rechtsschutz für Auseinandersetzungen als Vermieter und Verpächter aus Mietverhältnissen oder betreffend nachbarrechtlicher Auseinandersetzungen sowie für Auseinandersetzungen aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als Eigentümer.