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Konzepte Wohnwirtschaft

Konzepte für Hausverwalter

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Hausverwaltungen haben ein umfangreiches Aufgabengebiet. Neben der Überwachung und Verwaltung ihrer Liegenschaften müssen sie sich auch um einen umfassenden Versicherungsschutz der Gebäude kümmern. Hierzu schreibt § 21 Abs. 5, Nr.3 des Wohnungseigentumsgesetzes vor, welche Versicherungen in das Repertoire des Hausverwalters aufgenommen werden müssen. Somit haben Hausverwalter dafür Sorge zu tragen, dass das Gemeinschaftseigentum mit entsprechendem Versicherungsschutz ausgestattet wird.

Für wen sind Rahmenverträge zur Gebäudeabsicherung interessant?
Wir sind spezialisiert auf Wohnungsgesellschaften, Hausverwaltungen Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften. Je nach Anzahl der Wohneinheiten erstellen wir Ihnen einen eigenen Rahmenvertrag oder nehmen Sie in unsere bestehenden Rahmenverträge auf.

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