Zusatzhaftpflicht für das KFZ-Handwerk (Ergänzung zur Betriebshaftpflicht)
Arbeiten an zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen fallen aus Versicherungssicht in den Bereich der Tätigkeitsschäden. Solche Schäden sind allerdings regelmäßig in Haftpflichttarifen ausgeschlossen.
Da z. B. eine Kfz-Werkstatt in allererster Linie Fahrzeuge bearbeitet (hierunter fällt auch die Reparatur), bestünde für die Kernhandlung eines solchen Betriebs faktisch kein Versicherungsschutz. Schäden, die man an den zu bearbeitenden Fahrzeugen verursacht, wären also nicht gedeckt. Für den Einschluss muss die Zusatzhaftpflicht abgeschlossen werden. Diese bietet die nötige Erweiterung, wenn auch mit einer deutlich niedrigeren Versicherungssumme (oft 100.000,- Euro pro Schadensfall).
Hakenlastversicherung
Ist Ihr Betrieb auch als gewerbliches Abschleppunternehmen oder als Unternehmen mit sogenannten Straßendienstverträgen tätig und werden dabei gegen Entgelt für Dritte innerhalb Deutschlands Bergungs- und Abschleppaufträge von Kraftfahrzeugen durchgeführt, so haftet Ihr Kfz-Betrieb aus diesen Aufträgen. Schäden, die beim Verladen oder beim Transport am zu transportierenden Fahrzeug entstehen, können über eine sog. Hakenlastversicherung abgesichert werden.